Die Geschichte spielt im antiken Griechenland. Damals wurden die Profs von ihren Studenten bezahlt, und zwar je nach Studienerfolg!
Ein Juraprofessor kam mit einem armen Studenten überein, ihn kostenlos zu unterrichten, unter der Bedingung, daß der Student ihm 1000 Goldstücke zahlen sollte, nachdem er seinen ersten Prozeß gewonnen hatte. Der Student wurde unterrichtet, aber übernahm anschließend keine Verfahren. Schließlich verklagte der Prof ihn auf Zahlung der tausend Goldstücke.
Der Student argumentierte vor Gericht: "Wenn ich diesen Prozeß gewinne, dann muß ich nichts bezahlen, denn dann hat ja der Professor verloren. Wenn ich ihn verliere, dann muß ich nach unserer Abmachung nichts zahlen, denn das war mein erster Prozeß. In beiden Fällen muß ich nicht zahlen."
Der Prof argumentierte vor Gericht: "Wenn er diesen Prozeß verliert, dann muß er zahlen, darum geht es ja in diesem Prozeß. Wenn er ihn gewinnt, dann hat er seinen ersten Prozeß gewonnen, also muß er auch zahlen. In beiden Fällen muß er zahlen."
Wer hat recht?
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Kommentare
Der Student MUSS zahlen wenn er IRGENDEINEN Prozess gewinnt..nicht unbedingt den seinen ersten Fall!
er muss nur dann zahlen wenn er den ersten prozes gewint
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